Kindertagespflege LÖWENZAHN Friedemann Will

Inklusion

Nach Art. 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Diesem Grundsatz folgend darf niemandem aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen der Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt werden.

Ich habe 2020 die Fortbildung „Inklusion in der Kindertagespflege“ absolviert, um Kinder mit besonderem Bedarf betreuen zu können.

Ein Kind mit besonderem Bedarf belegt 2 reguläre Plätze, damit der Mehraufwand der Pflege nicht die Qualität der Betreuung der anderen Kinder mindert.

Je nach Bedarf passe ich die Betreuungsumgebung so an, dass sich alle Kinder wohlfühlen und gut entwickeln können.

Kinder, die Menschen erleben, denen z.B. einer unserer Sinne ganz oder weitgehend fehlt, bekommen einen Einblick in eine völlig andere Erlebenswelt. Von dieser   Erweiterung der Erfahrung profitieren alle Kinder. 

©Friedemann Will. Alle Rechte vorbehalten.

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